Zuerwerb ist eine Tätigkeit im Sinne des Nebenerwerbs. Die Erwerbstätigkeit wird neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeführt und schafft zusätzlich Einkommen für den landwirtschaftlichen Betrieb.
Die Formen des Zuerwerbs können unterschiedlich sein:
Der Zuerwerb kann landwirtschaftlich oder gewerblich sein. Für die genaue Abgrenzung gelten folgende Kriterien:
Bei Überschreitung dieser Größen wird die Nebentätigkeit gewerblich. Allerdings müssen nachhaltig die Umsatzsteuergrenzen min. 3 Jahre nacheinander überschritten werden. Die Umsatzsteuerpauschalierung entfällt bei Nicht-Landwirten als Empfänger einer Dienstleistung. (Quelle: LBD)
Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der nebenberuflich geführt wird, gilt als Nebenerwerbs.
Abgrenzung zum Haupterwerb:
Innerhalb des Nebenerwerbs können zusätzlich Formen des Zuerwerbs stattfinden. (Quelle: LBD)
Ein Haupterwerbsbetrieb in der Landwirtschaft erwirtschaftet mehr als 50% des Einkommens aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Milchvieh, Ackerbau, etc.)
Merkmale:
(Quelle: Politischer Agrarbericht, BMEL)