Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe

Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe liegt immer dann vor, wenn eine Arbeitsunfähigkeit ursächlich für die Betriebs- und Haushaltshilfeleistung ist.

Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine satzungsgemäße Leistung der SVLFG die als Sachleistung oder Kostenerstattung dem Versicherten gewährt wird. Dies setzt einen Antrag bei und Bewilligung durch die SVLFG voraus.

Durch die Organisation der sozialen nebenberuflichen Betriebs- und Haushaltshilfe im ländlichen Raum, sichern die Maschinen- und Betriebshilfsringe in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern (SVLFG etc.) die Arbeitserledigung in den landwirtschaftlichen Betrieben und Familien im Krankheits- und Todesfall, sowie bei Schwangerschaft und Entbindung.

Als Ersatzkräfte kommen hier im Wesentlichen Personen zum Einsatz, die eine Ausbildung in der Landwirtschaft bzw. Hauswirtschaft haben.

Soziale nebenberufliche Betriebs- und Haushaltshilfe

Betriebsleiter und Mitarbeiter von landw. Betrieben können sich unter bestimmten Voraussetzungen als MR-Klassik-Ersatzkraft anerkennen lassen und im Auftrag der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau (SVLFG) auf land-/forstwirtschaftlichen Betrieben soziale Betriebs- und Haushaltshilfe erbringen. Diese stellt eine Sachleistung der SVLFG dar. Freie Arbeitskapazitäten können so gut genutzt werden.

Die Abrechnung erfolgt direkt vom leistungserbringenden Betrieb zur SVLFG.

Soziale selbstbeschaffte Hilfe

Stehen keine neben- oder hauptberuflichen Ersatzkräfte zur Verfügung, kann sich der Einsatzbetrieb eine Ersatzkraft selbst beschaffen. Diese kann aus einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb oder einem Privathaushalt kommen.

Die Kosten für diese selbstbeschaffte Ersatzkraft wird dem Einsatzbetrieb von der SVLFG anteilig erstattet.

Ersatzkräfte von anderen landwirtschaftlichen Betrieben können im Rahmen des überbetrieblichen Leistungsaustausches unter den hierfür geltenden Voraussetzungen eingesetzt und abgerechnet werden.

Für die sozialversicherungsrechtlich ordnungsgemäße Abrechnung von selbstbeschafften Ersatzkräften aus Privathaushalten ist der Einsatzbetrieb selbst zuständig; hier ist keine Abrechnung als überbetrieblicher Leistungsaustausch möglich.

Weitere Formen sozialer Betriebs- und Haushaltshilfe

Hauptberufliche soziale Betriebs- und Haushaltshilfe

Verschiedene Trägerorganisationen bieten für Betriebs- und Haushaltshilfen eine Festanstellung an. Die Trägerorganisation hält ihrerseits Verträge mit den Sozialversicherungsträgern für den Einsatz ihrer MitarbeiterInnen. Die Trägerorganisationen sind in Bayern im Verband der Dorf- und Betriebshilfsdienste in Bayern e. V. (Dachverband) organisiert.

Selbständige soziale Betriebs- und Haushaltshilfe

Auch Selbständige können, sofern mit dem Sozialversicherungsträger ein Vertrag besteht, soziale Betriebs- und Haushaltshilfe erbringen. In Bayern sind selbständige Ersatzkräfte im Berufsverband sozialer Fachkräfte im ländlichen Raum e. V. organisiert.