Ausnahmen von der Düngebedarfsermittlung (Betriebe, Flächen)
Betriebe, die von der Düngebedarfsermittlung ausgenommen sind:
Betriebe, die weniger als 15 ha bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) und weniger als 750 kg N-Ausscheidung haben und keinen Wirtschaftsdünger
oder Biogasgärrest aufnehmen sowie
Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder/und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausbringen.
Flächen, für die keine Düngebedarfsermittlung nötig ist
Flächen, auf die keine wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausgebracht werden
Flächen mit ausschließlich Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen
Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen
nicht in Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus
Flächen mit schnellwüchsigen Forstgehölzen zur energetischen Nutzung sowie
reine Weideflächen, die jährlich nur über die tierischen Ausscheidungen mit maximal 100 kg Stickstoff je Hektar gedüngt werden.