Aufzeichnung der Düngemaßnahmen

Innerhalb von zwei Tagen müssen erfolgte Düngemaßnahmen aufgezeichnet werden. Die Dokumentation der Düngung erfolgt für jeden gedüngten Schlag/ jede Bewirtschaftungseinheit. Die Aufzeichnungen umfassen neben der Schlagbezeichnung und der Schlaggröße, die Düngerart, die Ausbringmenge und die Gesamtmenge des ausgebrachten Stickstoffs und des Phosphats. Bei Weidehaltung ist die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen.

Zur Aufzeichnung der Düngergaben stehen Formblätter zur Verfügung: Schlagkarteiblatt

 

Die aufgebrachten Nährstoffmengen sind bis zum Ablauf des 31. März des der Aufbringung folgenden Kalenderjahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes zusammenzufassen. Die gebildete jährliche Gesamtsumme der ausgebrachten Nährstoffe im Betrieb wird der Summe der geplanten Düngung gegenübergestellt.

 

Betriebe, die von der Aufzeichnungspflicht der Düngemaßnahmen befreit sind:

  • Betriebe, die weniger als 15 ha bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) und weniger als 750 kg N-Ausscheidung haben und keinen Wirtschaftsdünger oder Biogasgärrest aufnehmen sowie
  • Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder/und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausbringen.