Ausnahmen von der Düngebedarfsermittlung (Betriebe, Flächen)


Betriebe, die von der Düngebedarfsermittlung ausgenommen sind:

  • Betriebe, die weniger als 15 ha bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) und weniger als 750 kg N-Ausscheidung haben und keinen Wirtschaftsdünger oder Biogasgärrest aufnehmen sowie
  • Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder/und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausbringen.

Flächen, für die keine Düngebedarfsermittlung nötig ist

  • Flächen, auf die keine wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr) ausgebracht werden
  • Flächen mit ausschließlich Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen
  • Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen
  • nicht in Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus
  • Flächen mit schnellwüchsigen Forstgehölzen zur energetischen Nutzung sowie
  • reine Weideflächen, die jährlich nur über die tierischen Ausscheidungen mit maximal 100 kg Stickstoff je Hektar gedüngt werden.