Stoffstrombilanz

Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, ist die Gegenüberstellung von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb. Im Vergleich zur Feld-Stall-Bilanz werden zusätzlich noch alle Nährstoffströme in und aus dem Stall erfasst. Dazu zählen der Zukauf von Futtermittel und Tieren und die Abgabe von Tieren, Milch, Eier und Wolle. Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverluste noch Aufbringungsverluste abgezogen werden. Der Stickstoffsaldo der Stoffstrombilanz darf entweder 175 kg N/ha oder den betriebsspezifisch berechneten Grenzwert (plus 10 %) nicht überschritten.


Wer muss eine Stoffstrombilanz rechnen?

Die Stoffstrombilanz muss ab 2018 von folgenden Betrieben gerechnet werden:

ab 1. Januar 2018 für 

  • Betriebe > 50 GV und zugleich > 2,5 GV/ha 
  • viehhaltende Betriebe (> 750 kg N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern), die > 750 kg N über Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen 
  • Betriebe mit Biogasanlage, die eigene oder betriebsfremde Wirtschaftsdünger einsetzen

Ab 2023 muss die Stoffstrombilanz drüber hinaus gerechnet werden von Betrieben mit:

  • mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder
  • mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb.

Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar von bestimmten Betrieben erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen. Auch für Betriebe, die erst 2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoffstrombilanz ratsam.

 

Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.

 

Nachfolgendes Schema zeigt noch einmal modellhaft die Kriterien, die zum Erstellen der Stoffstrombilanz heranzuziehen ist: