Betriebsform

  • Zuerwerb
  • Nebenerwerb
  • Haupterwerb

Zuerwerb

Zuerwerb ist eine Tätigkeit im Sinne des Nebenerwerbs. Die Erwerbstätigkeit wird neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeführt und schafft zusätzlich Einkommen für den landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Formen des Zuerwerbs können unterschiedlich sein:

  • Dienstleistungen (Winterdienst, Kommunalpflege, etc.)
  • Soziale Betriebshilfe
  • Überbetrieblicher Leistungsaustausch (Maschinenvermittlung, etc.)

Der Zuerwerb kann landwirtschaftlich oder gewerblich sein. Für die genaue Abgrenzung gelten folgende Kriterien:

  • 1/3 des betrieblichen Gesamtumsatzes aus dem Zuerwerbs
  • 51.500 € nicht überschreiten
  • Benötigte Maschinen werden weniger als 10% im landwirtschaftlichen Betrieb genutzt

Bei Überschreitung dieser Größen wird die Nebentätigkeit gewerblich. Allerdings müssen nachhaltig die Umsatzsteuergrenzen min. 3 Jahre nacheinander überschritten werden. Die Umsatzsteuerpauschalierung entfällt bei Nicht-Landwirten als Empfänger einer Dienstleistung. (Quelle: LBD)


Nebenerwerb

Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der nebenberuflich geführt wird, gilt als Nebenerwerbs.

Abgrenzung zum Haupterwerb:

  • Weniger als 0,75 Voll-Arbeitskräfte
  • Weniger als 50% des Einkommen aus der Landwirtschaft

Innerhalb des Nebenerwerbs können zusätzlich Formen des Zuerwerbs stattfinden. (Quelle: LBD)


Haupterwerb

Ein Haupterwerbsbetrieb in der Landwirtschaft erwirtschaftet mehr als 50% des Einkommens aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Milchvieh, Ackerbau, etc.)

Merkmale:

  • Einzelunternehmen oder Personengesellschaft
  • Mindestens eine Voll-AK am Betrieb
  • 50% Einkommen aus der Landwirtschaft

(Quelle: Politischer Agrarbericht, BMEL)