Möglichkeiten der überbetrieblichen Zusammenarbeit

  • Rechtsformen
  • Auslagerung
  • Mietstationen
  • Wirkungen überbetrieblicher Zusammenarbeit

Für die überbetriebliche Zusammenarbeit sind die Richtlinien des überbetrieblichen Leistungsaustauschs zu beachten.


Rechtsformen

Überbetriebliche Zusammenarbeit kann in unterschiedlichen Rechtsformen erfolgen. Generell werden drei Bereiche unterschieden:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Mischformen

Die Wahl der jeweiligen Rechtsform richtet sich nach der Art und den Gegebenheiten der Kooperation.


Auslagerung

Auslagern von Arbeitsverfahren ermöglicht dem landwirtschaftlichen Betrieb gezielt Arbeitszeit einzusparen. Das Auslagern der Arbeiten kann sowohl in der Außen- oder der Innenwirtschaft erfolgen.

Die Form der Auslagerung kann unterschiedlich sein. Je nach Betrieb und Lage können Kooperationen mit anderen Landwirten, örtlichen Lohnunternehmern oder sonstigen Dienstleistern umgesetzt werden.

 

Beispiele für Die Auslagerung:

Gerade für Tierhaltungsbetriebe bietet die Auslagerung von Arbeitsverfahren eine Möglichkeit um

  • unnötige Investitionen in teure Technik zu vermeiden.
  • die Arbeitsbelastung deutlich zu senken.

(Quelle: nach W. Pfadler, J. Habermeyer)


Mietstationen

Mietstationen bieten dem Landwirt die Möglichkeit, Maschinen über den örtlichen Maschinenring zu günstigen Konditionen zu mieten. Der Maschinenring schafft die benötigte Technik an und stellt sie seinen Mitgliedern zur Miete zur Verfügung. Dabei steht die Technik auf Stationen verteilt bei verschiedenen Mitgliedern bzw. Landwirten. Diese erledigen die Wartung und Reparatur. Die Abwicklung erfolgt entweder direkt über den Maschinenring oder über den Stationsleiter des jeweiligen Standortes.

 

Vorteile:

  • Günstige Maschinenkonditionen
  • Neuste und schlagkräftige Technik
  • Einfache und schnelle Abwicklung

Wirkungen überbetrieblicher Zusammenarbeit

Überbetriebliche Zusammenarbeit wirkt sich auf verschiedene Bereiche eines Betriebes aus. Im Folgenden werden anhand eines Beispiels der überbetrieblichen Schleppernutzung die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dargestellt.

 

Der Nebenerwerbsbetrieb möchte seinen Schlepper altersbedingt verkaufen und für die 200h den Schlepper des Berufskollegen nutzen. Dieser vermietet seinen Schlepper für netto 25€ pro Stunde ohne Diesel. Die Kosten für Reparatur belaufen sich auf 8,2 €/h. Der Verkaufspreis des Schleppers im Nebenerwerb beläuft sich auf ca. 35.000€ netto.

Betrieb 1 (Vermieter)

Der Vollerwerbsbetrieb verdient bei 200 verkaufter Schlepperstunden bei 25€ netto pro Stunde jährlich 5.000€. Durch die zusätzlichen Stunden entstehen Reparatur und Wartungskosten von 1.640€ bei 8,2€/h (KTBL). Durch die höhere Auslastung sinkt der Restwert des Schleppers um angenommene 5.000€ in der noch verbleibenden Nutzungsdauer – d.h. 500€ pro Jahr. Somit erwirtschaftet der Betrieb 1 knapp 3.000€ pro Jahr an Gewinn durch die Vermietung seines Schleppers. Hochgerechnet auf die Restnutzungsdauer von 10 Jahren entsteht ein Gewinn von 28.600€.

Betrieb 2 (Mieter)

Der Nebenerwerbsbetrieb mietet den Schlepper für 25 €/h zu 200h im Jahr. Dadurch ergibt sich eine jährliche Mietgebühr von 5.000€. Kosten für Diesel und Schmierstoffe müssen weiterhin selbst getragen werden. Da der eigenen Schlepper veräußert wird, spart sich der Betrieb sowohl die festen Kosten als auch die Kosten für Wartung und Reparatur von 1.640€. Der Verkaufswert des alten Traktors verteilt sich auf den angestrebten Nutzungszeitraum des Mietschleppers von 10 Jahren. Die jährlichen Festkosten von 3.500€ werden eingespart. Pro Jahr erhält der Landwirt so einen Gewinn von 140€.

Der Vermieter kann zusätzlich Einkommen erwirtschaften und die Auslastung des Schleppers erhöhen.

Der Mieter nutzt moderne Technik zu günstigen Konditionen und erspart sich den teuren Kauf eines neuen Schleppers.

 

(Quelle: nach W. Pfadler, J. Habermeyer)