Besteuerung - Steuerwirkung

Steuerwirkung

Überbetrieblicher Maschineneinsatz kann zu einem Gewerbebetrieb führen. Drei Grenzen gilt es zu beachten.

  1. Eine Maschine muss mindestens zu 10% im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden.
  2. Die Einnahmen aus Leistungen an Landwirte und Nicht-Landwirte darf nicht 51.500€ überschreiten.
  3. Alle Einnahmen aus Leistungen an Landwirte und Nicht-Landwirte dürfen nicht 1/3 des Gesamtumsatzes überschreiten.

Für alle Dienstleistungen gelten 19% Umsatzsteuer.