Wiederbeschaffungswert

Im Allgemeinen übt eine Inflation jedes Jahr eine Erhöhung des Güterpreisniveaus bei gleichzeitiger Verringerung des Geldwertes aus. Die Preise für Güter werden teurer – das Geld weniger wert. Dies betrifft auch landwirtschaftliche Produkte, u.a. die Anschaffungspreise für neue Landtechnik.

 

Bei der Höhe der Inflation ist der Gedanke weit verbreitet, diese an einem bestimmten Warenkorb mittels eines Verbraucherindexes festzumachen (Warenkorb-Inflation). Diese Methode gibt nur die relative Preissteigerung für ausgewählte Produkte wieder. Preise für Agrartechnik sind nicht berücksichtigt.

 

Die Preissteigerung im Agrarbereich ist deutlich höher. Ein einfacher Vergleich eines Schlepperkaufs vor 5 Jahren und zu heutigen Bedingungen gibt eine erhebliche Steigerung der Anschaffungspreise wieder. Auf der einen Seite rechtfertigen moderne Ausstattungsvarianten und die technischen Raffinessen den Preis, auf der anderen Seite verteuert eine gefühlt hohe Inflationsrate den Listenpreis.

 

Um diese Problematik bei der Anschaffung einer Maschine zu berücksichtigen, sollten die Kalkulationen auf Basis eines Wiederbeschaffungswertes durchgeführt werden. Liquiditäts- und Kostenplanung bleiben so realistisch und die Investition entwickelt sich nicht zum „Draufzahlgeschäft“.

 

Die untenstehende Tabelle zeigt den Wiederbeschaffungswert eines Schleppers im Vergleich zu den Verkehrswerten und Buchwerten auf. Durch die jährliche Preissteigerung von angenommenen 3% verteuert sich derselbe Schlepper nach Ende der Nutzungsdauer für eine Neuanschaffung um 50.000€ (50%). Dieser Betrag muss vom Betrieb zusätzlich getragen werden, um einen gleichwertigen Ersatz für die Altmaschine zu bekommen. Der Verkehrswert deckt davon nur 20.000€ ab.

(Quelle: W. Pfadler, J. Habermeyer)